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   OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00   

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OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00 (https://dejure.org/2001,9287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2001 - 28 W 167/00 (https://dejure.org/2001,9287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 28 W 167/00 (https://dejure.org/2001,9287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine teilweise Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unpfändbarkeit des Arbeitseinkommens; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer weiteren sofortigen Beschwerde im zwangsvollstreckungsrechtlichen Verfahren; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 3 T 466/00
  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 506
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Insoweit müssen die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279; BVerfGE 47, 182 [189] = NJW 1978, 989).

    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279).

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl.. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; NJW 1999, 3326 [3328]; NJW 1997, 122).

  • BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00

    Zur Gebührenfreiheit für Entschädigungsklagen ehemaliger Zwangsarbeiter

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Der Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, deren Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.: vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 2000, 1327 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279).

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl.. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; NJW 1999, 3326 [3328]; NJW 1997, 122).

  • BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Untersagung der Veröffentlichung der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl.. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; NJW 1999, 3326 [3328]; NJW 1997, 122).

    Soweit den Beteiligten zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör jedoch auch Gelegenheit gegeben werden muß, durch Rechtsausführungen Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. insoweit BVerfG in VIZ 1992, 401 [402] = DtZ 1992, 327 ff. = NJW 1992, 2877 (LS); BVerfG in NJW 1989, 3007 [3008];BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; BVerfGE 64, 135 [143]; BVerfGE 65, 227 [233]), ist zu berücksichtigen, daß das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfG in NJW 1999, 3326 [3328]; VIZ 1992, 401 [402]; BVerfGE 31, 364 (370)) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).

    Daher verletzt das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte, und so im Ergebnis einen entsprechenden Vortrag verhindert (vgl. BVerfG in NJW 1999, 3326 [3328]).

  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Insoweit müssen die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279; BVerfGE 47, 182 [189] = NJW 1978, 989).

    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279).

  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Insoweit müssen die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279; BVerfGE 47, 182 [189] = NJW 1978, 989).

    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 1997, 122; BVerfG in NJW 1994, 2683; BVerfG in NJW 1994, 2279).

  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 47/99

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Der Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, deren Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.: vgl. BVerfG in NJW-RR 2000, 1738 [1739]; BVerfG in NJW 2000, 1327 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, daß die von den Fachgerichten zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG in NJW 2000, 1327; BVerfG in NJW 1992, 2075; BVerfG in NJW 1988, 250; BVerfG in NJW 1982, 1453).

  • LG Bad Kreuznach, 06.11.1989 - 2 T 106/89
    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Auf Antrag des Schuldners hob das Amtsgericht Altena durch Beschluß vom 06. Juni 2000 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach vom 06. November 1989 (RPfleger 1990, 216) den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vom 08. Mai 2000 - auch hinsichtlich eines Restguthabens von 124, 98 DM - auf, weil auf das Konto nur unpfändbare Beträge gezahlt würden, und dies eine unbezifferte Freigabe auch für zukünftige Eingänge rechtfertige.

    Da dargelegt ist, daß auf das von der Gläubigerin gepfändete Konto ausschließlich dem Schuldner wegen der Vorabtretung und der nachrangigen Pfändung des Arbeitseinkommens durch die Gläubigerin pfandfrei zu belassene Bezüge überwiesen werden, konnte eine zeitlich und betragsmäßig unbezifferte Freigabe des Kontos auch für spätere Zahlungseingänge erfolgen (vgl. LG Bad Kreuznach in RPfleger 1990, 216; Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 k Rdn. 12 a.E.).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Soweit den Beteiligten zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör jedoch auch Gelegenheit gegeben werden muß, durch Rechtsausführungen Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. insoweit BVerfG in VIZ 1992, 401 [402] = DtZ 1992, 327 ff. = NJW 1992, 2877 (LS); BVerfG in NJW 1989, 3007 [3008];BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; BVerfGE 64, 135 [143]; BVerfGE 65, 227 [233]), ist zu berücksichtigen, daß das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfG in NJW 1999, 3326 [3328]; VIZ 1992, 401 [402]; BVerfGE 31, 364 (370)) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Soweit den Beteiligten zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör jedoch auch Gelegenheit gegeben werden muß, durch Rechtsausführungen Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. insoweit BVerfG in VIZ 1992, 401 [402] = DtZ 1992, 327 ff. = NJW 1992, 2877 (LS); BVerfG in NJW 1989, 3007 [3008];BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; BVerfGE 64, 135 [143]; BVerfGE 65, 227 [233]), ist zu berücksichtigen, daß das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfG in NJW 1999, 3326 [3328]; VIZ 1992, 401 [402]; BVerfGE 31, 364 (370)) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
    Soweit den Beteiligten zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör jedoch auch Gelegenheit gegeben werden muß, durch Rechtsausführungen Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. insoweit BVerfG in VIZ 1992, 401 [402] = DtZ 1992, 327 ff. = NJW 1992, 2877 (LS); BVerfG in NJW 1989, 3007 [3008];BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; BVerfGE 64, 135 [143]; BVerfGE 65, 227 [233]), ist zu berücksichtigen, daß das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch (vgl. BVerfG in NJW 1999, 3326 [3328]; VIZ 1992, 401 [402]; BVerfGE 31, 364 (370)) noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

  • BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89

    Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 des 22. MRÄndG und Anspruch auf den

  • BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete

  • BVerfG, 14.09.1987 - 1 BvR 1384/86

    Rechtliches Gehör - Eidesstattliche Versicherung - Nichtbeachtung

  • OLG München, 14.01.1983 - 25 W 2760/82
  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 56/06

    BGH erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für

    Insoweit ist in der Gerichtspraxis auch anerkannt, dass Guthabensschutz vorweg jeweils für die Zeit gewährt werden kann, für die Einkünfte an den künftigen Zahlungsterminen gutgeschrieben werden (Zöller/Stöber, 26. Aufl., § 850 k Rdn. 4; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rdn. 1297; KG JurBüro 1993, 26; OLG Hamm JurBüro 2002, 496).
  • LG Bielefeld, 18.04.2011 - 23 T 735/10
    In einem solchen Fall hat die Rechtsprechung unter der bis zum 1.7.2010 geltenden Regelung des § 850 k ZPO eine Ausnahme von der Notwendigkeit der Bezifferung des der Pfändung nicht unterworfenen Betrags zugelassen und Blankettbeschlüsse für zulässig erachtet (vgl. OLG Hamm, JurBüro 2002, 496; LG Hannover, JurBüro 1990, 1059; LG Bielefeld, JurBüro 1990, 1365).
  • LG Bielefeld, 11.11.2010 - 23 T 735/10

    Pfandfreiheit eines durch Lohngutschrift entstehenden Guthabens

    In einem solchen Fall hat die Rechtsprechung unter der bis zum 1.7.2010 geltenden Regelung des § 850 k ZPO eine Ausnahme von der Notwendigkeit der Bezifferung des der Pfändung nicht unterworfenen Betrags zugelassen und Blankettbeschlüsse für zulässig erachtet (vgl. OLG Hamm, JurBüro 2002, 496; LG Hannover, JurBüro 1990, 1059; LG Bielefeld, JurBüro 1990, 1365).
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